Risikomanagement als Instrument der modernen Unternehmensführung
Autor: Stefan Fuchs Seminarleiter: Prof. Beyer SS 2001 Hauptstudium
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Begriffsbestimmung Risiko

Als Risiken kann man alle Unwägbarkeiten und Unsicherheiten verstehen, die die Erreichung von Unternehmenszielen gefährden, verbunden mit einer Eintrittswahrscheinlichkeit.

Herkömmliches Risikomanagement

a) Abdeckung finanzieller Risiken, z. B. bei Geld- und Wertpapiergeschäften oder zum Ausgleich von Währungsschwankungen
b)Abdeckung allgemeiner Risiken, z.B. durch Versicherungen oder Zusammenschluss mehrerer Unternehmen zur Verteilung der Risiken (z.B. große Bauvorhaben)
Diese Art von Risikomanagement tritt nur von Fall zu Fall ein und ist den Anforderungen der modernen Marktentwicklung / Technisierung und Globalisierung nicht mehr gewachsen.

Neues, modernes Risikomanagement

Neues, modernes Risikomanagement muss integrierter Bestandteil der Unternehmungsführung sein. Es muss sowohl strategisch als auch operational ausgerichtet sein, um den Anforderungen einer stetig wachsenden Technisierung und Globalisierung zu genügen. Ziel dieses Risikomanagements (und damit verbunden des Frühwarnsystems) ist es, Risiken schon im Vorfeld zu erkennen und geeignete Mittel zur Abwehr zur Verfügung zu stellen.

Auch der Gesetzgeber hat reagiert und durch eine Neuregelung des § 91 Abs. 2 AktG dafür gesorgt, dass neben einem Risikomanagement bzw. einem Frühwarnsystem auch ein internes Überwachungssystem (einschl. Interner Revision) installiert und eingeführt werden muss.

Einrichtung eines Risikomanagementsystems

Risikomanagement muss sicherstellen, dass sowohl bestehende als auch zukünftige Risiken erkennbar und kontrollierbar sind. Hierzu ist u.a. ein internes Kennzahlensystem vonnöten, dass, wenn noch nicht vorhanden, eingerichtet werden muss (vgl. Ph. Dostal: Balanced Scorecard als neue Managementstrategie, WS 98/99 /Tobias Beckenbach: Grundfragen des Controlling, WS 99/00) Dieses System ist unabdingbarer Bestandteil eines Risikomanagement-Systems. Auch die Organisation eines Unternehmens muss darauf ausgerichtet werden, die Erkenntnisse über be- oder entstehende Risiken innerhalb dieser Organisation weiterzuleiten (vgl. hierzu: S. Pflieger: Effizientes Informationsmanagement im Betrieb, WS 98/99)

Arten von Risiken

Risiken können unter folgenden Gesichtspunkten eingeteilt werden:

Risiken betreffen alle Bereiche eines Unternehmens, z.B.

Methoden des Risikomanagements

Es bestehen folgende Methoden, mit den oben genannten Risiken umzugehen:

Einrichtung eines Frühwarnsystems (FWS)

Einrichtung eines FWS ist Aufgabe des Vorstandes, der Aufsichtsrat steht bei einer Unternehmenskrise ebenfalls in der Pflicht (§93 Abs. 2 AktG, umgekehrte Beweislast).

Risiken sollten schon in ihrer Entstehung erkannt werden. Auch hier muss auf ein Kennzahlensystem zurückgegriffen werden.
FWS sollte zwischen strategischen und operativen Risiken unterscheiden können.
FWS sollte eine Verbindung zwischen Ursache und Wirkung der Risiken herstellen können.
Regelmäßige Berichterstattung (Interne Kommunikation)/Rechenschaftspflicht der Verantwortlichen.
Aufwand/Nutzen - Verhältnis der Risikobetrachtung bzw. -beobachtung muss beachtet werden.

In der Praxis angewandte Frühwarnsysteme: Diskriminanzanalyse von Finanzkennziffern; Rating verschiedener Unternehmensfunktionen; Branchenanalyse; Risiko-Rastersystem; Strategische Frühwarnsysteme mit externen Informationsquellen, Szenario-Analysen.; Indikatorenanalyse vorgeschalteter Branchen.





Im Falle einer Unternehmenskrise muss die Einrichtung eines RM-Systems und FWS nachgewiesen werden (KonTraG). Eine lückenlose Dokumentation ist darüber hinaus notwendig zur Einhaltung eines Zeitplanes und zum Zweck der Prüfung durch den Aufsichtsrat und für die Interne Revision.

Organisatorische Voraussetzungen des RM-Systems RM kann Teil einer bereits bestehenden Einheit (z.B. Controlling/Interne Revision) sein oder einer neu geschaffenen Einheit. Alle Personen im Unternehmen tragen Risikoverantwortung.
Größe des RM hängt von der Größe (und Rechtsform) der Unternehmung ab.
Hier kann es zu Überschneidungen kommen, wenn RM Teil der Internen Revision ist. Die Interne Revision hat das RM betreffend folgende Aufgaben: Der Vorstand ist zur Einrichtung eines RM-Systems verpflichtet (KonTraG). Der Aufsichtsrat ist zur Überwachung des Vorstandes hinsichtlich der Einführung eines Frühwarnsystems verpflichtet. Vorstand und Aufsichtsrat können wegen Pflichtverletzung zur Rechenschaft gezogen werden.

Literaturempfehlungen

Für die Internetrecherche: http://www.riscon.de







Beyer, Horst-Tilo (Hg.): Online-Lehrbuch BWL, http://www.online-lehrbuch-bwl.de